Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Preise
Die angegebenen Preise sind die bei der Drucklegung des Kataloges geltenden. Sie können sich in der Zwischenzeit geändert haben und nicht mehr den aktuellen Preisen bei Lieferung entsprechen. Alle Preise freibleibend, ab Lager, unverpackt, ohne MwSt.
2. Lieferung
Die Lieferung erfolgt in der Regel sofort ab Lager. Bei Angabe von Lieferfristen berechtigen Lieferverzögerungen nicht, vom Kauf zurückzutreten. Rücknahme erfolgt nur mit unserem vorgängigen und ausdrücklichen Einverständnis und sofern das Material ungebraucht, in einwandfreiem Zustand und in Originalverpackung zurückgesandt wird. Die Belastung der Prüfkosten bleibt vorbehalten.
3. Eigentumsübergang
Die Ware bleibt bei erfolgter Lieferung, bzw. auch bei erfolgter Montage bis zur vollständigen Bezahlung ausdrücklich im Eigentum der GTSM Magglingen.
4. Zahlung
Zahlungsziel: 30 Tage nach Fakturadatum, netto, ohne Abzüge. Abzüge bei der Zahlung müssen nachbelastet werden. Nach Überschreitung des Zahlungszieles behält sich die Firma vor, Umtriebskosten für Inkasso in Rechnung zu stellen. Die Ware bleibt bei erfolgter Lieferung bzw. auch bei erfolgter Montage bis zur vollständigen Bezahlung ausdrücklich im Eigentum der GTSM Magglingen.
5. Beanstandungen
Transportschäden müssen vom Kunden direkt, mittels Schadenmeldung, der Transportanstalt (Post, DHL, Spediteur etc.) angezeigt werden. Die Formulare hierfür sind dort erhältlich.
Beanstandungen wegen Qualität, Schäden, Bestellungskonformität usw. sind innert 10 Tagen nach Lieferdatum schriftlich anzubringen. Nach dieser Frist gilt Annahme der Lieferung.
6. Garantie
Unter Voraussetzung sachgemässer Montage und Bedienung wird die Garantie für die Dauer eines Jahres ab Tag der Lieferung für listenmässige Leistung und fehlerlose Beschaffenheit der Erzeugnisse geleistet. Für Teile, die innerhalb dieser Zeit nachweislich infolge von Material- und Herstellungsfehlern unbrauchbar werden, wird frachtfrei kostenloser Ersatz geliefert oder Geräte kostenlos repariert. Das defekte Stück geht dadurch in das Eigentum des Lieferanten über und ist diesem unverzüglich zurückzusenden. Eingriffe während der Garantiedauer ohne unser ausdrückliches Einverständnis entbinden uns von den Garantieverpflichtungen.
Ausser den Ersatzlieferungen werden keine weiteren Verpflichtungen übernommen, insbesondere nicht für Auswechslungskosten, Vergütung von Schadenersatz usw. Gegen allfällige Wasserschäden hat der Installateur sich selbst zu versichern. Im weiteren gelten auch die speziellen Garantievorschriften.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die entstehen
a) infolge natürlicher Abnutzung, unsachgemässer Lagerung und Inbetriebsetzung, falscher Bedienung und Wartung, sowie übermässiger Beanspruchung der Lieferung;
b) infolge Missachtung von Montage-, Betriebs- und Wartungsinstruktionen (z.B. ungeeignete Schmierung), ungenügender Schutzmassnahmen (z.B. mangelnder Frostschutz), mangelhafter Bau- und Montagearbeiten;
c) infolge nicht fachgerechter Installation des Materials in Anlagen mit Betriebsverhältnissen, für die die Lieferung nicht vorgesehen ist;
d) infolge Korrosionsschäden wegen aggressiven Wassers, aggressiver Atmosphäre oder elektrolytischer Einflüsse;
e) infolge Änderungs- oder Reparaturarbeiten des Bestellers an der Lieferung oder unterlassener oder verspäteter Meldung von Mängeln;
f) infolge mangelhafter Fremdlieferung, vorbehältlich der Garantieverpflichtungen des Unterlieferanten;
g) infolge anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben.
7. Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Beteiligten ist Zürich.
Mit der Bestellung anerkennt der Besteller die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen ausdrücklich.
GTSM Magglingen/Zürich
