NEU: revidierte Schweizer Normen SN/EN 1176 bezüglich Sicherheit für Spielplatzgeräte und Spielplatzböden SN EN 1176 7:2019, Pflicht zur hersteller-konformen, sicheren Installation und fachkundiger Kontrolle
A) Spielplatzgeräte und -böden müssen sicher installiert werden.
B) Spielplatzgeräte müssen nach den Anleitungen des Herstellers installiert werden. Wenn die Installation nach den Anleitungen des Herstellers nicht möglich ist, kann nur der Hersteller eine alternative Installation genehmigen.
C) Nach Fertigstellung eines neuen Spielplatzes / nach erheblichen Veränderungen an Spielplatzgeräten muss von einer sachkundigen Person das allgemeine Sicherheitsniveau beurteilt werden.
Beispiele für erhebliche Veränderungen:
• Änderungen und Erneuerung von Geräten oder ihrem Standort
• Änderungen und Erneuerung von stossdämpfenden Böden
• Bauliche Veränderungen (z.B. neue Pfosten, Plattformen usw.)
BISHER: SN EN 1176 7:2008
A) Die Installation der Geräte sollte betriebssicher erfolgen
B) Die Geräte sollten nach den Anleitungen des Herstellers installiert werden.
C) Nach Fertigstellung eines neuen Spielplatzes sollte eine sachkundige Person eine Inspektion der Installation vornehmen,
um die Übereinstimmung mit dem/den relevanten Teil(en) der EN 1176 zu bewerten
Bedeutung der Aenderung: Die Pflicht zur sicheren Installation gemäss den Vorgaben des Herstellers sowie die fachkundige Kontrolle wird verpflichtend
Aus dem 1. Arbeitstreffen Arbeitstreffen "Sicherheit auf Kinderspielplätzen" der branchenführenden Firmen 2019