Am 20. November 1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Seit 1997 ist dieses Übereinkommen über die Rechte des Kindes auch in der Schweiz in Kraft.
Erwachsene müssen wissen, dass sie verpflichtet sind, Kindern Rechte zu gewähren. Und nicht für alle Kinder ist es selbstverständlich, dass sie Rechte haben und nicht alle Kinder kennen ihre Rechte. Deshalb braucht es unbedingt diese offizielle Grundlage und es muss darüber informiert werden.
Hätten Sie's gewusst? Das sind die 10 Kinderrechte:
- Gleichheit
- Gesundheit
- Bildung
- Spiel und Freizeit
- Freie Meinungsäußerung
- und Beteiligung
- Gewaltfreie Erziehung
- Schutz im Krieg und auf der Flucht
- Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung
- Elterliche Fürsorge
- Besondere Fürsorge und
- Förderung bei Behinderung