Indem Möblierungselemente ausserhalb der Wege angeordnet, geradlinige Gehbereiche freigehalten und ertastbare Ausstattungen gewählt werden, können barrierefreie Gehflächen gewährleistet werden.
Sitzmöbel im öffentlichen Raum fördern Komfort und soziale Interaktion. Richtlinien empfehlen alle 200-300 Meter Sitzgelegenheiten mit waagrechter Sitzfläche (0,45-0,50 m Höhe), Rücken- und Seitenlehnen sowie kontrastreicher Gestaltung für bessere Sichtbarkeit. Der GTSM-Katalog bietet eine Vielzahl von Sitzelemente, die diesen Anforderungen gerecht werden.
Einbauten, technische Anlagen und Elemente der Ausstattung dürfen kein Hindernis auf Gehflächen darstellen, Möblierungselemente müssen für alle nutzbar sein. Park-/Stadtmobiliar ist gemäss SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» (Ziff. 21) nach folgenden Grundsätzen anzuordnen und zu gestalten:
- Möbelelemente werden vorzugsweise ausserhalb der Gehflächen angeordnet.
- Bei Anordnung auf Gehflächen muss ein möglichst geradliniger Gehbereich frei von Hindernissen bleiben. Der freie Gehbereich muss die Anforderungen an die Wegbreiten erfüllen. Wo Ausstattungselemente die taktile Weg Führung erschweren, können zusätzliche Führungselemente erforderlich sein. Einbauten, technische Anlagen und Elemente der Ausstattung müssen mit dem weissen Stock ertastbar sein.
Sitzgelegenheiten und Sitzmöbel im öffentlichen Raum
Sitzelemente sind ein wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Raums und tragen erheblich zum Komfort und zur Erholung der Bevölkerung bei. Sie bieten Menschen die Möglichkeit, sich auszuruhen, zu verweilen und soziale Interaktionen zu pflegen. Damit diese Sitzmöglichkeiten jedoch für alle zugänglich und nutzbar sind, müssen sie bestimmten Anforderungen genügen.
Gemäss den Richtlinien sollten im Siedlungsraum alle 200 bis 300 Meter Sitzmöbel zur Verfügung stehen. Diese Häufigkeit gewährleistet, dass Menschen, insbesondere ältere und mobilitätseingeschränkte Personen, regelmässig die Möglichkeit haben, eine Pause einzulegen. Die Sitzoptionen müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- Waagrechte Sitzfläche: Die Sitzfläche sollte sich in einer Höhe von 0,45 bis 0,50 Metern befinden. Diese Höhe ermöglicht es den meisten Menschen, bequem aufzustehen und sich zu setzen.
- Rücken- und Seitenlehnen: Sitzbänke sollten nach Möglichkeit mit Rücken- und Seitenlehnen ausgestattet sein. Diese bieten zusätzlichen Komfort und Unterstützung, besonders für Personen mit Rückenproblemen oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen.
- Kontrastreiche Gestaltung: Sitzmöbel sollten kontrastreich gestaltet sein, um ihre Sichtbarkeit zu erhöhen und sie auch für sehbehinderte Menschen leicht erkennbar zu machen.
Ertastbarkeit von Möblierungselementen
Die Ertastbarkeit von Sitzbänken ist ein weiterer wichtiger Aspekt. Um die Sicherheit und Nutzbarkeit zu gewährleisten, sollten folgende Gestaltungsvorgaben beachtet werden:
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Praktische Beispiele aus dem GTSM-Katalog
Der GTSM-Katalog bietet eine Vielzahl von Sitzbänken, die diesen Anforderungen gerecht werden. Hier einige Beispiele:
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GTSM BETONBANK 50 3-SITZER HPL |
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Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum sind essenziell für den Komfort und die Erholung der Bevölkerung. Durch die Einhaltung der Richtlinien zur Höhe, Gestaltung und Ertastbarkeit können diese Sitzmöglichkeiten für alle zugänglich gemacht werden. Die sorgfältige Auswahl und Positionierung von Sitzmöbeln tragen dazu bei, eine barrierefreie und komfortable Umgebung zu schaffen, in der sich Menschen wohlfühlen und gerne aufhalten.
GTSM Magglingen AG bietet zahlreiches Sitzmobiliar an und hilft mit ihrer langjährigen Erfahrung gerne bei der Auswahl & Positionierung.
Kontaktieren Sie uns per E-Mail: info@gtsm.ch oder auf Tel.: 044 461 11 30
Quelle:
Möblierungselemente | Hindernisfreie Architektur (hindernisfreie-architektur.ch)
Wegbreiten | Hindernisfreie Architektur (hindernisfreie-architektur.ch)
Lichte Höhe von Gehflächen | Hindernisfreie Architektur (hindernisfreie-architektur.ch)