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Sitzbänke im öffentlichen Raum: Komfort und Zugänglichkeit

Sitzbänke im öffentlichen Raum: Komfort und Zugänglichkeit

Indem Möblierungselemente ausserhalb der Wege angeordnet, geradlinige Gehbereiche freigehalten und ertastbare Ausstattungen gewählt werden, können barrierefreie Gehflächen gewährleistet werden.

Sitzmöbel im öffentlichen Raum fördern Komfort und soziale Interaktion. Richtlinien empfehlen alle 200-300 Meter Sitzgelegenheiten mit waagrechter Sitzfläche (0,45-0,50 m Höhe), Rücken- und Seitenlehnen sowie kontrastreicher Gestaltung für bessere Sichtbarkeit. Der GTSM-Katalog bietet eine Vielzahl von Sitzelemente, die diesen Anforderungen gerecht werden.

Einbauten, technische Anlagen und Elemente der Ausstattung dürfen kein Hindernis auf Gehflächen darstellen, Möblierungselemente müssen für alle nutzbar sein. Park-/Stadtmobiliar ist gemäss SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» (Ziff. 21) nach folgenden Grundsätzen anzuordnen und zu gestalten:

  • Möbelelemente werden vorzugsweise ausserhalb der Gehflächen angeordnet.
  • Bei Anordnung auf Gehflächen muss ein möglichst geradliniger Gehbereich frei von Hindernissen bleiben. Der freie Gehbereich muss die Anforderungen an die Wegbreiten erfüllen. Wo Ausstattungselemente die taktile Weg Führung erschweren, können zusätzliche Führungselemente erforderlich sein. Einbauten, technische Anlagen und Elemente der Ausstattung müssen mit dem weissen Stock ertastbar sein.

Hindernisfreie Architektur, Sicherheit auf Strassen, Wege, Sitzgelegenheiten, Poller, Pfosten, Parkmobiliar

Sitzgelegenheiten und Sitzmöbel im öffentlichen Raum

Sitzelemente sind ein wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Raums und tragen erheblich zum Komfort und zur Erholung der Bevölkerung bei. Sie bieten Menschen die Möglichkeit, sich auszuruhen, zu verweilen und soziale Interaktionen zu pflegen. Damit diese Sitzmöglichkeiten jedoch für alle zugänglich und nutzbar sind, müssen sie bestimmten Anforderungen genügen.

Gemäss den Richtlinien sollten im Siedlungsraum alle 200 bis 300 Meter Sitzmöbel zur Verfügung stehen. Diese Häufigkeit gewährleistet, dass Menschen, insbesondere ältere und mobilitätseingeschränkte Personen, regelmässig die Möglichkeit haben, eine Pause einzulegen. Die Sitzoptionen müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  1. Waagrechte Sitzfläche: Die Sitzfläche sollte sich in einer Höhe von 0,45 bis 0,50 Metern befinden. Diese Höhe ermöglicht es den meisten Menschen, bequem aufzustehen und sich zu setzen.
  2. Rücken- und Seitenlehnen: Sitzbänke sollten nach Möglichkeit mit Rücken- und Seitenlehnen ausgestattet sein. Diese bieten zusätzlichen Komfort und Unterstützung, besonders für Personen mit Rückenproblemen oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen.
  3. Kontrastreiche Gestaltung: Sitzmöbel sollten kontrastreich gestaltet sein, um ihre Sichtbarkeit zu erhöhen und sie auch für sehbehinderte Menschen leicht erkennbar zu machen.

Ertastbarkeit von Möblierungselementen

Die Ertastbarkeit von Sitzbänken ist ein weiterer wichtiger Aspekt. Um die Sicherheit und Nutzbarkeit zu gewährleisten, sollten folgende Gestaltungsvorgaben beachtet werden:

  • Keine scharfen Kanten oder vorspringende Teile: Dies minimiert das Verletzungsrisiko.

Mindeshöhe der Möblierungselemente wie Poller, Absperrpfosten, Barrieren

  • Durchgehende Ertastbarkeit des Umrisses: Der Umriss eines Objekts muss zwischen 0,30 und 1,00 Metern über dem Boden ertastbar sein. Eine Kennzeichnung des Umrisses auf einer Höhe zwischen 0,03 und 0,30 Metern über dem Boden, beispielsweise durch einen Sockel, ist nur dann ausreichend, wenn der Sockel die Mindestdimension an niedrige Hindernisse erfüllt.
Ertastbarkeit von Sitzgelegenkeiten, Sitzmöbeln, Möblierungselemente für Aussenräume
  • Absicherung von in den Bewegungsraum ragenden Elementen: Wenn Elemente innerhalb der lichten Höhe seitlich um mehr als 0,10 Meter in den Bewegungsraum ragen, muss dieser Bereich der Gehfläche abgesichert werden. Dies gilt auch für Gebäudeteile, Einrichtungen und Schilder.

Praktische Beispiele aus dem GTSM-Katalog

Der GTSM-Katalog bietet eine Vielzahl von Sitzbänken, die diesen Anforderungen gerecht werden. Hier einige Beispiele:

miramondo buddy picknicktisch rund, tisch und hockerbank kombination für aussenräume, parks, öffentliche Plätze, essbereiche

Miramondo Jolly Picknick-Tisch Kombination aus Sitzbank und Sitz für Innen und Aussen geeignet Miramondo Coffin Lounge, Sitzmöbel mit abgerundeten Kanten, Indoor sowie Outdoor Sitzgelegenheit

Miramondo La Superfine Stuhl mit Rückenlehne und Armlehne für Parks, urbane öffentliche Plätze

MIRAMONDO BUDDY -
RUND-BANK-TISCH-KOMBINATION

MIRAMONDO JOLLY BANK/TISCH-KOMBINATION

MIRAMONDO COFFIN LOUNGE SITZELEMENT

MIRAMONDO LA SUPERFINE- SESSEL

Escofet Kelly Sitzsessel, Sitzgelegenheit mit Rückenlehne und Armlehne, Stuhl aus Beton für urbane Aussenräume, Parks, Promenaden, kommunale Plätze Escofet Vilnius Sitzmöbel, Sitzbank mit Rückenlehne und Armlehne, Aussenmöblierung von Schulplätze, Parks, öffentliche Plätze Escofet Twig Parkmöbel, Ruhebank, Sitzbank, Bank mit Rückenlehne für kommunale Aussenräume Escofet Jules und Jim Rundbank, Parkbank, Sitzgelegenheit mit Rückenlehne für Indoor und Outdoor Plätze

ESCOFET KELLY SESSEL

ESCOFET KELLY SITZBANK

ESCOFET KELLY HOCKERBANK

ESCOFET VILNIUS BANK AUS BETON/ALUMINIUM

ESCOFET TWIG BETON / LANDSCHAFTSELEMENT AUS BETON

ESCOFET JULES UND JIM - PFLANZGEFÄSSE AUS BETON

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OUT-SIDER HOPOP 500 -
SITZ- UND HÜPFELEMENT

OUT-SIDER LOOP
LIGHT - LICHT

OUT-SIDER OBSTRUCT 
SITZ-/ ABGRENZUNGSELEMENTE
AUS BETON

OUT-SIDER STARFISH
SITZ- UND SPIELOBJEKT

GTSM Box Ronda Sipo hockerbank mit stauraum für spielplätze, spielareale, schulen, kindergarten GTSM Box Ronda Tanne Sipo hockerbank mit Stauraum, Sitzmöglichkeit mit fach für Kinderspielplätze, Parks betonbank, sitzbank ohne rückenlehne mit drei sitzplätze für öffentliche aussenbereiche boa-3-gitterbank, DRAHTGITTERBANK FÜR DRAUSSEN, OUTDOOR SITZBANK, GITTERSITZBANK

AUFBEWAHRUNGSKISTE - GESELLSCHAFTSPIEL / BANK RONDA SIPO

AUFBEWAHRUNGSKISTE - GESELLSCHAFTSSPIEL / BANK RONDA TANNE

GTSM BETONBANK 50
3-SITZER HPL

BOA 3 - DRAHTGITTERBANK

Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum sind essenziell für den Komfort und die Erholung der Bevölkerung. Durch die Einhaltung der Richtlinien zur Höhe, Gestaltung und Ertastbarkeit können diese Sitzmöglichkeiten für alle zugänglich gemacht werden. Die sorgfältige Auswahl und Positionierung von Sitzmöbeln tragen dazu bei, eine barrierefreie und komfortable Umgebung zu schaffen, in der sich Menschen wohlfühlen und gerne aufhalten. 

GTSM Magglingen AG bietet zahlreiches Sitzmobiliar an und hilft mit ihrer langjährigen Erfahrung gerne bei der Auswahl & Positionierung. 

Kontaktieren Sie uns per E-Mail: info@gtsm.ch oder auf Tel.: 044 461 11 30

Quelle:

Möblierungselemente | Hindernisfreie Architektur (hindernisfreie-architektur.ch)

SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» | Hindernisfreie Architektur (hindernisfreie-architektur.ch)

Wegbreiten | Hindernisfreie Architektur (hindernisfreie-architektur.ch)

Lichte Höhe von Gehflächen | Hindernisfreie Architektur (hindernisfreie-architektur.ch)

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