Seitdem in vielen Gärten große Trampoline stehen, steigt auch die Anzahl der Verletzungen wie Knochenbrüche, Gehirnerschütterungen, Prellungen und Platzwunden
Eine Reihe von Hinweisen für Kinder zum Springen auf Trampolinen hat die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) zum Tag der Kindersicherheit am 10. Juni erarbeitet. Denn seitdem in vielen Gärten große Trampoline stehen, steigt auch die Anzahl der Verletzungen wie Knochenbrüche, Gehirnerschütterungen, Prellungen und Platzwunden, so die DGOU.
Hier gehts zum Artikel:
www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/937518/orthopaedie-experten-raten-erst-ab-sechs-aufs-trampolin.html
Auch die BFU hält hier detaillierte Informationen bereit:
www.bfu.ch/de/die-bfu/kommunikation/medien/sport-und-bewegung/andere-sportarten/freizeittrampoline/immer-alleine-springen
Wir weisen hier aber nochmals darauf hin, dass Trampoline im öffentlichen Bereich wie z.B. im Bereich von Sport- und Freizeitanlagen, Schulhäusern, Campingplätzen, Bergbahnen, Freizeit- und Vergnügungsparks oder -anlagen sowie als Teil der Umgebung von Hotels und Restaurants...
... der Norm SN/EN 13219 für den überwachten Sportbereich
... der Norm SN/EN 1176 als Spielgeräte für den öffentlichen Bereich
entsprechen müssen.
Sogenannte "Freizeittrampoline" für den privaten Bereich, wie z.B. im Garten (Gartentrampoline) entsprechen diesen Normen meist nicht und für Spielplätze sollten sogenannte Bodentrampoline, fachgerecht verbaute, bodenebene Trampoline für Einzelgebrauch mit entsprechender Sicherheitsausstattung und Haltbarkeit verwendet werden.