Seit 2015 gilt in der Schweiz die SN/EN 16630 "Standortgebundene Fitnessgeräte im Außenbereich", welche die EN 79000 ersetzt.

Das Wichtigste in Kürze:

Definition: fest installiertes, frei zugängliches Gerät, an oder mit dem sich vorgesehene Benutzer unbeaufsichtigt und ohne fremde Hilfe mit dem Ziel, ihre körperlichen und geistigen Fähigkeiten zu erhalten oder zu verbessern, betätigen können. 

Benutzung der Fitnessgeräte für Jugendliche und Erwachsene oder Benutzer ab einer Körpergröße von mindestens 140cm.

Fitnessgeräte sind nicht für die Installation in unmittelbarer Nähe von Kinderspielplätzen vorgesehen. Falls sie in Verbindung mit Spielplatzgeräten auf Spielplätzen oder ähnlichen Einrichtungen aufgestellt werden, müssen sie durch einen angemessenen Abstand, Einfriedungen oder andere bauliche Maßnahmen vom allgemeinen Spielbetrieb getrennt werden.

Zwischen sich bewegenden und/oder starren Teilen des Gerätes dürfen keine Quetsch- und Scherstellen für den Nutzer während der Benutzung vorhanden sein. Der Abstand von sich bewegenden Teilen zu anderen beweglichen oder festen Teilen muss  a)wenn nur die Finger gefährdet sind <8mm oder ≥25mm betragen b) ansonsten <8mm oder ≥60mm betragen