Folgen Sie uns auf Facebook

Unfall mit Todesfolge nach Besteigen eines Sonnensegels auf Spielplatz in Uster

Unfall mit Todesfolge nach Besteigen eines Sonnensegels auf Spielplatz in Uster

- Kategorien: Spielplatz-Sicherheit

Unfall mit Todesfolge nach unzulässigen Besteigen eines Sonnensegels auf einem Spielplatz in Uster. Der Bubenstreich endete für einen Jungen tödlich nachdem das Tuch riss und er auf die Steinquader fiel.

Drama in Uster: Drei Jungs, Yusuf B*. (11), Almaz M*. (†9), Endrit W*. (9), klettern am Samstagabend auf ein Sonnensegel beim Schulhaus Krämeracker. Dann reisst das Blachendach und sie fallen auf die darunterliegenden Steinquader und den Harbelag. Sie sind sofort ohnmächtig, wie Augenzeuge Alejandro Velez (16) erzählt. Er ruft die Polizei, leistet erste Hilfe. Kurz darauf werden die Kinder mit der Rega und der Ambulanz in verschiedene Spitäler gebracht.

Almaz M. erliegt im Spital seinen Verletzungen. Yusuf ist in kritischem, aber stabilem Zustand, meldet die Kantonspolizei Zürich. Endrit hat sich einen Arm gebrochen, wie seine Schwester Sara W. (16) zu BLICK sagt. [...]

Auch in Uster sind die Menschen tief betroffen ob des Dramas. «Unsere Gedanken sind bei den Familien und Kindern», sagt Patricia Bernet (49), Primarschulpräsidentin von Uster. Das Sonnensegel existiere seit mehreren Jahren, es solle Schatten spenden. Warum das Segel nicht besser gesichert war, werde im Rahmen der Ermittlungen der Kantonspolizei Zürich abgeklärt.

[...]

Quelle: www.blick.ch/news/schweiz/zuerich/im-traum-meint-er-zu-fallen-endrit-w-brach-sich-bei-sturz-von-sonnensegel-den-arm-id16091807.html

Spielplatz in Uster wo der Unfall mit Todesfolge stattfand Der Spielplatz in Uster mit dem gerissenen Sonnensegel, kurz nach dem Unfall

Warnhinweis an einem Pfosten des Sonnensegels auf dem Spielplatz in Uster Detail des gerissenen Sonnensegel nach dem Unfall auf dem Spielplatz in Uster

Im Zusammenhang mit der Sicherheit von Spielplätzen stellen sich uns in diesem tragischen Fall - in Unkenntnis der genauen Verhältnisse - die folgenden Fragen:

- wieso hätte das Segel gem. Text besser gesichert werden sollen? Inwiefern bzw. wogegen?
- Wenn schon ein Verbots-Hinweis angebracht wurde, war der Missbrauch der Sonnensegel-Stangen (und allenfalls des Sonnensegels) ein Wiederholungsfall? Falls dies bekannt war, inwiefern hätte die Pflicht des Anlage-Betreibers bestanden, die Erkletterbarkeit der Struktur zu erschweren / zu verunmöglichen, da mit einem erneuten Missbrauch zu rechnen war? Wie einfach war die Struktur erkletterbar?
- inwiefern kann den Jungen in altersgerechter Eigenverantwortung zugemutet werden a) die Gefährlichkeit eines solchen Unterfangens einzuschätzen und b) auf den Warnhinweis zu achten?
- inwiefern entlastet der Warnhinweis a) allgemein und b) in diesem speziellen Fall den Anlagen-Betreiber?

Teilen diesen Inhalt