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Auf einem Pausenplatz ist Lärm von spielenden und lachenden Kindern hinzunehmen.

Auf einem Pausenplatz ist Lärm von spielenden und lachenden Kindern hinzunehmen.

Es brauchte doch tatsächlich einen Baugerichtsentscheid, um festzustellen, dass Kinder spielen und lachen dürfen...

Der Zorn entzündete sich an zwei Türmen: Die Schulpflege einer Zürcher Gemeinde will den Spiel- und Pausenplatz ihrer Primarschulanlage auffrischen. Zwei Klettertürme mit Hängebrücke dazwischen sollen unter anderem entstehen. Diese kommen an der Grundstückgrenze, in unmittelbarer Nähe zum Garten einer Privatperson zu stehen. Die Türme seien zu nahe, befand diese und gelangte ans Baurekursgericht.

Quelle: http://www.tagesanzeiger.ch/11698735

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