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Bibliothek Spielplatz Sicherheit: II. Spielzeug / Spielgeräte nach Norm EN 71

Bibliothek Spielplatz Sicherheit: II. Spielzeug / Spielgeräte nach Norm EN 71

Bibliothek Spielplatz Sicherheit: II. Spielzeug / Spielgeräte nach Norm EN 71

In dieser Serie zeigen wir anonymisierte Beispiele von öffentlichen / halböffentlichen Spielplätzen, primär in der Schweiz (inkl. Fürstentum Liechtenstein), welche nicht Normen - konform sind und ein Sicherheits-Risiko darstellen.

Das Ziel ist Aufklärung zum Zweck der Prävention im Dienste der Sicherheit auf Spielplätzen und für deren hauptsächliche Benutzer (Kinder und Jugendliche) und nicht, jemanden anzuschwärzen. Entsprechend demonstriert GTSM Magglingen AG, aktiv auf dem Sektor seit bald 50 Jahren, auch die Kompetenz auf dem Gebiet der Spielplatz Sicherheit, bei Konzeption / Planung, Lieferung, Ausführung von und als Auftraggeber von Inspektionen auf Spielplätzen. Nobody is perfect: Irrtümer und Unvollständigkeiten sind trotzdem nicht 100%ig ausgeschlossen.

Für private Spielplätze und Spielgeräte (das sind nur die ausschließlich eigengenutzten) gilt in der EU die schwächere EN 71. Die nach dieser Norm gebauten Geräte sind billiger, aber auch labiler, weniger haltbar und weniger langlebig und auch aus diesem Grund auch aus wirtschaftlichen Gründen NICHT für Spielplätze von Kindergärten, gemeinsam genutzten Wohnungsbauten usw. geeignet. Diese Art von Geräten sind in der Schweiz geregelt via die Verordnung des EDI über die Sicherheit von Spielzeug (Spielzeugverordnung, VSS)

 

Mögliche Problem(e):
1. Überlappung des Fallraums eines dynamischen Spielgeräts (Schaukel und Rutsche gegenseitig)
2. Ungenügende Abstände (Schaukeln)
3. Nicht zugelassener Schaukelsitz
4. Ungenügender Fallschutz für die Schaukel und wahrscheinlich auf für den Kletterturm (Rasen nicht zulässig)
5. Fehlendes Zertifikat für den Gebrauch im öffentlichen/halböffentlichen Bereich nach SN EN 1176 (Mehrfamilienhaus)
6. Statische Unzulänglichkeit der Konstruktion
7. evtl. Kopffagnstellen und Fingerfangstellen
Anmerkungen: Solche für den öffentlichen / halböffentlichen Betrieb nicht-normenkonformen Strukturen, welche nicht den dafür massgebenden Normen entsprechen finden sich zuhauf in Mehrfamilienhaus - Siedlungen. Diese relativ günstigen Geräte werden oft in guter Absicht von unwissenden Bewohnern in Baumärkten gekauft und oft auch selbst installiert oder sie werden von Gartenbauern (leider oft auch gegen besseres Wissen) geliefert und montiert. Hingegen sind die Geräte für den Gebrauch in privaten Gärten und auf privaten Terassen (also an nicht allgemein zugänglichen Orten) von einzelnen Wohnungen oder Einfamilienhäusern bei sachgerechter Montage und Installation (korrekte Montage und Fundamente, kein Hartboden) durchaus zugelassen.

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