NEU: revidierten Schweizer Normen SN/EN 1176 bezüglich Sicherheit für Spielplatzgeräte und Spielplatzböden SN EN 1176 7:2019, Katastrophenpläne & Sperrungspflicht
Es müssen schriftliche Ablaufverfahren zu den bei Unfällen, Bränden u. Ä. zu ergreifenden Massnahmen vorhanden sein
Bis unsichere Geräte oder Oberflächen repariert und wieder zur Benutzung freigegen sind, muss der Zugang für die Öffentlichkeit verhindert werden.
Informationen zu Unfällen, die dem Betreiber / Eigentümer gemeldet wurden, sollten mit folgenden Angaben festgehalten werden:
• Datum und Zeitpunkt des Unfalls
• Alter und Geschlecht des Verunglückten und getragene Kleidung einschliesslich Schuhwerk
• Beteiligte Geräte / Oberflächen
• Anzahl der zum Zeitpunkt anwesenden Kinder
• Schilderung des Unfalls
• Erlittene Verletzung einschliesslich der betroffenen Körperteile
• Ergriffene Massnahmen
• Zeugenaussagen
• Daraufhin erfolgte Änderungen an den Geräten
• Witterungsbedingungen
• weitere relevante Informationen
BISHER: SN EN 1176 7:2008
Es sollten schriftliche Abläufe zur Vorgehensweise bei Unfällen, Feuer usw. vorhanden sein.
Bis unsichere Geräte oder Oberflächen repariert und wieder zur Benutzung freigegen sind, sollte der Zugang für die Öffentlichkeit
gesperrt werden.
Aus dem 1. Arbeitstreffen Arbeitstreffen "Sicherheit auf Kinderspielplätzen" der branchenführenden Firmen 2019