Ein Vierjähriges Mädchen wurde im Aussenbereich einer Kita leblos aufgefunden. Todesursache ist ein zentrales Regulationsversagen bei Strangulation.
Das Kind scheint sich beim Spielen mit einer Becherstelze auf einer Rutsche versehentlich selbst stranguliert zu haben. Die Untersuchungen dauern noch an, unter anderem zur Klärung, ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt.
Am Donnerstag, 15. Februar 2024, ereignete sich in der Kindertagesstätte „Haus des Kindes“ in Limburgerhof (Gemeinde im Rhein-Pfalz-Kreis Deutschlands) ein Unglücksfall, bei dem ein Vierjähriges Mädchen auf tragische Weise ums Leben kam. Die gesamte Gemeinde ist zutiefst erschüttert.
Laut Obduktionsbericht starb das Kind durch ein "zentrales Regulationsversagen bei Strangulation". Das Mädchen scheint sich beim Spielen mit einer Topfstelze auf einer Rutschbahn versehentlich selbst stranguliert zu haben, möglicherweise durch ein Unglück wie Sturz oder Abrutschen, woraufhin es stecken blieb. Das Kind wurde leblos im Aussenbereich der Kita gefunden und trotz Wiederbelebungsversuchen durch die Polizei konnte es nicht gerettet werden. Laut Staatsanwaltschaft Frankenthal waren keine Dritten involviert. Die Untersuchungen dauern jedoch weiterhin an, unter anderem zur Klärung, ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt.
Nach diesem tragischen Vorfall wurden sowohl Kinder als auch Eltern von der Gemeinde Limburgerhof unterstützt, wobei die Eltern per Rundmail informiert und psychologische Betreuung angeboten wurde.
Es wird angenommen, dass solche Topfstelzen beim Unglücksfall eine Rolle spielten. (SWR Aktuell)
Dieser Vorfall unterstreicht die Bedeutung der Sicherheitsinspektionen nach der Norm EN/SN 1178. Im Rahmen der Durchführung solcher Inspektionen achtet GTSM Magglingen AG auf das Vorhandensein von durch Dritte hinzugefügten Seilen und Schnüren auf Spielplätzen und weist den Betreiber darauf hin, diese umgehend zu entfernen.
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Grundsätzlich gelten alle losen oder hervorschauenden Bändel, Gurten, Schnüre und Seile als potentielle Gefahrenquelle auf dem Spielplatz. Solche Piktogramme weisen auch darauf hin. |
Beispiel aus einer GTSM Sicherheits-Kontrolle nach Norm EN/SN 1176 für einen Spielplatz mit Schnüren und Seilen auf einem Seilspiel-Balanciergerät auf dem Pausenplatz eines Kindergartens mit fremden Schnüren und Seilen. Die Schnüre und Seile stellten ein unmittelbares, hohes Sicherheits-Risiko dar. |
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Diese Warnungen sind übrigens auch auf der Standard-Hinweistafel von GTSM Magglingen AG vorhanden:
GTSM INFOTAFEL A2 MIT BESCHRIFTUNG
In einem Artikel (20 Minuten) wird hervorgehoben, dass die Beschränkungen auf Spielplätzen, wie das Verbot von Schlüsseln und Helmen, aufgrund von Verletzungsrisiken bestehen. Vielmehr aber liegt der Fokus auf dem erheblichen Risiko der Strangulation, welches im schlimmsten Fall zum Ersticken eines Kindes führen kann.
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Zum früheren GTSM-Blog: |
Dies unterstreicht die Wichtigkeit von Sicherheitsmassnahmen und Aufklärung zum Schutz unserer Kinder auf Spielplätzen. Für die von der Norm vorgeschriebenen Sicherheitsinspektionen von Spielgeräten und Spielplätzen sowie diversen Anzeigetafeln / Info-Displays steht GTSM Magglingen AG sehr gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie GTSM unter:
Tel. 044 461 11 30 oder über info@gtsm.ch
Quellen:
Tod in Kita: Vierjährige in Limburgerhof starb durch Unfall - SWR Aktuell
Verbotschild bei Spielplatz - «Warum sind hier Schlüssel und Helme verboten?» - 20 Minuten