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Neuerungen 2020 Spielplatz-Sicherheitsnormen nach SN EN 1176, Zusammenfassung

Neuerungen 2020 Spielplatz-Sicherheitsnormen nach SN EN 1176, Zusammenfassung

Auf das Jahr 2020 treten zahlreiche Änderungen im Bezug auf die Anwendung der Spielplatz-Sicherheitsnormen nach SN EN 1176-7:2019 in der Schweiz in Kraft. GTSM Magglingen AG liefert eine Zusammenfassung

  1. Anforderungen für die Installation, Inspektion Wartung und den Betrieb von Spielplatzgeräten und Spielplatzböden um Geräte herum ist neu anwendbar auf Spielplatzgeräte und Spielplatzböden aber auch auf Zusatzausstattung wie Tore, Zäune, Bänke, Abfallbehälter, Blenden, etc.
  2. Wenn das Sicherheitsniveau der Spielplatzgeräte oder Böden ein nicht annehmbares Risiko darstellt, müssen Zugang und Nutzung der Spielplatzgeräte verhindert werden (Beispiele: Installation der Geräte nicht vollständig, Stossdämpfende Oberfläche nicht installiert oder Sicherheit durch Wartung nicht anhaltend sichergestellt)
  3. Bis unsichere Geräte oder Oberflächen repariert und wieder zur Benutzung freigegeben sind, muss der Zugang für die Öffentlichkeit verhindert werden.
  4. Vom Betreiber müssen Aufzeichnungen zu Wartungen und Inspektionen angefertigt werden
  5. Spielplatzgeräte und Böden müssen sicher installiert werden. Betreiber / Eigentümer müssen in allen Phasen der Konstruktion, Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb die Angaben des Herstellers berücksichtigen. Spielplatzgeräte müssen nach den Anleitungen des Herstellers installiert werden. Wenn die Installation nach den Anleitungen des Herstellers nicht möglich ist, kann nur der Hersteller eine alternative Installation genehmigen. 
  6. Nach Fertigstellung eines neuen Spielplatzes / nach erheblichen Veränderungen an Spielplatzgeräten muss von einer sachkundigen Person das allgemeine Sicherheitsniveau beurteilt werden.
  7. Spielplatzgeräte und Spielplatzböden müssen wie folgt geprüft werden:
    - Inspektion nach der Installation
    • Vor der Eröffnung
    • Beurteilung der Geräte und ihrer Umgebung
    - Visuelle Routine Inspektion 
    • Je nach Situation kann eine tägliche Inspektion dieser Art erforderlich sein
    - Operative Inspektion
    • Muss alle 3 Monate oder nach den Angaben / Anleitungen des Herstellers durchgeführt werden
    -Jährliche Hauptinspektion (Beurteilung Sicherheitsniveau)
    • Der Betreiber muss mindestens einmal jährlich die Wirksamkeit aller Sicherheitsmassnahmen systematisch überprüfen.
  8. Der Eigentümer / Betreiber muss ein geeignetes System für das Sicherheitsmanagement entwickeln und sicherstellen, dass ein geeigneter Plan für die Wartung erarbeitet, umgesetzt und beibehalten wird. Von allen Massnahmen des Sicherheitsmanagements müssen Aufzeichnungen gemacht werden.
    Die Unterlagen zu einem Spielplatz müssen Folgendes umfassen:
    • Inspektions und Prüfberichte
    • Inspektions und Wartungsanleitungen
    • Betriebsanweisungen (falls anwendbar)
    • Aufzeichnungen des Betreibers über alle Inspektions und Wartungsarbeiten
    • Besondere Konstruktions und Angebotsunterlagen
  9. Routinemässige Wartung muss vorbeugende Massnahmen umfassen um das Sicherheitsniveau aufrechtzuerhalten
    • Nachziehen von Befestigungen
    • Wartung von Geräteoberflächen
    • Wartung aller stossdämpfenden Böden
    • Schmierung von Lagern
    • Kennzeichnung der Geräte, um Füllhöhe von losem Füllmaterial anzuzeigen
    • Reinigung
    • Entfernen von Glasscherben, Abfällen, Verunreinigungen
    • Auffüllen von losem Füllmaterial auf die richtige Höhe
  10. Nur sachkundige Personen dürfen Wartungsarbeiten durchführen. Das Personal muss über angemessene Kenntnisse über ihre Aufgaben, die von ihnen verwendeten Materialien und die geplanten Verfahren verfügen.
  11. Auf dem Spielplatz muss ein Hinweisschild (Piktogramm, graphisches Symbol) mit folgenden Angaben vorhanden sein:
    • Allgemeine Notrufnummer
    • Möglichkeiten / Vorgehensweisen zur Kontaktaufnahme mit Wartungspersonal (Telefonnummer, E Mail, Internet etc.)
    • Name des Spielplatzes
    • Anschrift des Spielplatzes / GPS Koordinaten
    • Weitere relevante Informationen zum Standort
    • Hundeverbot oder Leinenzwang
    • Öffnungszeiten
    • Helmtragverbot
    • Kordeltragverbot
  12. Es müssen schriftliche Ablaufverfahren zu den bei Unfällen, Bränden u.ä. zu ergreifenden Massnahmen vorhanden sein
GTSM Magglingen AG verfügt über ausgebildete Spezialisten auf dem Gebiet der Spielplatz-Sicherheit mit langjähriger Erfahrung in Planung, Ausführung,
Überprüfung, Wartung und Unterhalt für sichere Spielanlagen. Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung für die Durchführung von Sicherheits-Inspektionen
nach der Norm SN EN 1176-7:2019 auf Spielplätzen und Freizeitanlagen, Entwicklung von Sicherheitskonzepten, Schulung von Mitarbeitern (z.B. für
Hauswarte, Facility Manager, Aufsichtspersonal, Verantwortliche für Umgebungspflege, Wartung und Unterhalt, etc.) und Hilfsmittel (Dokumente und
Checklisten), um den geänderten Anforderungen für Spielplatz-Sicherheit gemäss den aktuellen Normen nachzukommen und zu vermeiden, dass die
Sicherheit von Kindern und Jugendlichen auf öffentlichen oder halböffentlichen Spielplätzen gefährdet ist und dass bei Unfällen allfällige Haftungsfragen und Ansprüche Geschädigter an die Werkseigentümer/Inhaber bzw. Betreiber zu einem Problem werden können.

Kontaktieren Sie uns auf 044 461 11 30 oder über info@gtsm.ch

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