Sicherheitsaspekte bei der Planung von Spielanlagen, Kinderspielplätze, Sport- und Freizeitanlagen mit Spielplatzgeräten, Fitnessgeräten und Sportgeräten

Spielanlagen, Kinderspielplätze, Sport- und Freizeitanlagen tragen zur individuellen Entfaltung und Entwicklung bei und fördern, körperliche und meist auch soziale Fähigkeiten, aber auch Selbstsicherheit und Selbstvertrauen von Kindern und Jugendliche. Spielen soll auch Grenzerfahrungen bedeuten und birgt grundsätzlich - und damit auch Spielanlagen, Kinderspielplätze, Sport- und Freizeitanlagen - gewisse Risiken und Gefahren Jährlich verletzen sich in der Schweiz mehrere Tausend Kinder und Jugendliche auf privaten und öffentlichen Spielplätzen. Die meisten Unfälle stehen im Zusammenhang mit Spielplatzelementen/Spielplatzgeräten (z. B. Rutschbahnen, Schaukeln, Klettertürme, etc.), mit dem Bodenbelag oder mit Elementen in der Umgebung sowie in einer ungünstigen Anordnung von vorhandenen oder neu versetzten Elementen zueinander.. Kinder verhalten sich erst im Alter von 10 Jahren präventiv und schenken ihre Aufmerksamkeit voll dem Spielen. Deshalb sollen Gefahren reduziert, jedoch nicht vollständig eliminiert werden. Kinder sollen lernen, mit Gefahren umzugehen. In diesem Sinne ist es wichtig sichere Spielanlagen, Kinderspielplätze, Sport- und Freizeitanlagen mit den richtigen Spielplatzgeräten, Fitnessgeräten und Sportgeräten zu planen. 

Tipps bei der Planung

  • Arbeiten Sie mit Leuten in der Planung und in der Ausführung zusammen, welche über das nötige Know-How verfügen. Bei GTSM Magglingen AG haben die Leute eine entsprechende Schulung, der Grossteil hat erfolgreich den Kurs "Fachkraft Spielplatzsicherheit" (ein Kurs der BFU, Beratungsstelle für Unfallverhütung) absolviert.
  • Verwenden Sie normenkonforme, im Idealfall geprüfte und zertifizierte Spielgeräte, welche mithelfen, die Unfallgefahr zu vermindern: die Firma GTSM Magglingen AG bietet nur normenkonforme Spielgeräte, Fitnessgeräte und Sportgeräte an, wovon der Grossteil geprüft und zertifiziert ist.
  • Berücksichtigen Sie altersgerechte und fähigkeitsgerechte Spielgeräte, achten Sie auf die Trennung zwischen den Altersklassen durch entsprechende Zonen, schützen Sie Spielgeräte für grössere Kinder und Teens durch entsprechende "Fähigkeitsbarrieren" vor dem Zugang von Kleinkindern und stellen Sie sicher, dass insbesondere Kleinkinder gut beaufsichtigt werden und im Idealfall zusammen mit den Betreuungspersonen können.
  • Selbst bei der Verwendungen von zertifizierten Geräten können unnötige Gefahren und Sicherheitsrisiken entstehen. Einerseits ist es möglich, dass dem Fallschutz zuwenig Rechnung getragen wird oder der Fallschutz sich verändert, so dass er später nicht mehr den Anforderungen entspricht. Andererseits ist oft der unbedahcte Einbau oder die Positionierung von bestehenden oder neu geplanten, natürlichen oder "künstlichen"  Geräten, Elementen oder Installationen zueinander dafür verantwortlich dass unnötige Sicherheitsrisiken entstehen. Klären Sie das vorher ab! GTSM Magglingen AG hilft Ihnen, schon bei der Planung solche Fehler zu vermeiden und allenfalls kostspielige Nacharbeiten durchführen zu müssen.
  • Machen Sie sich bereits zu Beginn des Prozesses Gedanken über die Qualität und Langlebigkeit der Geräte (inkl. Garantie und Verfügbarkeit von Ersatzteilen) sowie über die Wartung und Ueberprüfung der Spielanlagen (Verantwortlichkeit? Budget?). Ein regelmässiger Unterhalt sorgt für eine lange Lebensdauer und die Ueberprüfung der Spielanlagen ist vorgeschrieben.

Rechtliches

Für die Planung und Gestaltung von Kinderspielplätzen existieren kaum spezifische Rechtsvorschriften und in den massgebenden kantonalen oder kommunalen Bauvorschriften finden sich kaum je entsprechende Hilfestellungen oder Anweisungen (selbst die Notwendigkeit einer Baubewilligung wird ganz unterschiedlich gehandhabt). Die sicherheitstechnischen Anforderungen an öffentlich zugängliche Spielplätze bzw. dort vorhandene Spielgeräte sind weitgehend definiert in:

  • SN EN 1176: 2008-09 bzw. aktuellste Fassung «Spielplatzgeräte und Spielplatzböden»
  • SN EN 1177: 2008-09 bzw. aktuellste Fassung «Stossdämpfende Spielplatzböden»


Zudem ist ratsam, bei der Gestaltung von Kinderspielplätzen auch die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» zu beachten. Technische Normen sind gemäss Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse grundsätzlich nicht rechtsverbindlich. Es handelt sich nicht um Rechtsvorschriften und ihre Anwendung bleibt grundsätzlich freiwillig. Dennoch können sie rechtliche Relevanz erlangen, indem sie z. B. von Gerichten im Zusammenhang mit Schadenersatzforderungen oder Strafrechtsverfahren insbesondere gegen Werkseigentümer/Betreiber als Gradmesser für die einzuhaltende Sorgfalt herangezogen werden. Es empfiehlt sich daher, die oben genannten technischen Normen bei der Planung, beim Bau oder bei der Sanierung eines öffentlich zugänglichen Spielplatzes einzuhalten. 


Schaukeln, Rutschen etc. für den privaten Gebrauch, z. B. oft im Garten von Einfamilienhäusern, stellen rechtlich gesehen Spielzeug dar, für welche die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen von Spielzeug durch die SN EN 71 «Sicherheit von Spielzeug» abgedeckt wird. 

Ratschläge für Fachpersonen

Die Sicherheitselemente von Spielräumen sind in der europäischen Norm SN  EN 1176:2008 «Spielgeräte und Spielplatzböden» geregelt. Für die Sicherheit hat der richtige Standort eine grosse Bedeutung. Das Platzieren und Ausrichten sinnvoller Geräte sowie die Gestaltung von ausreichend Frei- und Fallräumen sind ebenso wichtig. Auch ein entsprechender Bodenbelag, Beschattung und das Verbannen von Giftpflanzen tragen zu einer unbeschwerten Spielzeit bei. Hinweistafeln sollten Piktogramme aufweisen, um wichtige Botschaften zu vermitteln und allfälligen Sprachbarrieren Rechnung zu tragen.

Wir empfehlen, sich vorgängig mit dem Thema vertraut zu machen, aber auf jeden Fall sicherzustellen, dass Ihre Projektpartner Kenntnis von der Materie haben. GTSM Magglingen ist Spezialist auf diesem Gebiet aber als einführende Lektüre (die Vertrautheit mit dem folgenden Dokument garantiert nur einen Uebeblick nicht aber ein fundiertes Fachwissen) sei hier die entsprechend Fachdokumentation der BFU (Beratungsstelle für Unfallverhütung) empfoheln:

BFU Fachdokumentation 2.025 – Spielräume